Rechtsanwalt Hubert Große, Leipzig

Willkommen auf der Homepage meiner Anwaltskanzlei

Auf den folgenden Seiten möchte ich mich und meine Tätigkeit kurz vorstellen.

Wenn Sie ein rechtliches Problem im Arbeits- oder Familienrecht oder einem anderen Rechtsgebiet haben, zu dem Sie Beratung benötigen oder bereits in einen Rechtsstreit verwickelt sind, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen. Sie erhalten bei mir einen ersten Beratungstermin innerhalb weniger Tage nach Ihrer Anfrage. Am schnellsten ist die telefonische Terminvergabe. Mein Büro nimmt gern Ihre Anfragen entgegen. Sie können mir jedoch auch eine E-Mail mit Ihrem Problem schreiben. Klicken Sie einfach unter Service auf Beratung. Ich nehme dann mit Ihnen Kontakt auf.

Sollte Ihr Problem ein Rechtsgebiet betreffen, das durch meine Spezialisierung nicht abgedeckt wird, steht mir ein Netzwerk von Kollegen verschiedener Fachrichtungen zur Verfügung, die ich weiterempfehlen kann.

 

News

neuer Standort

Seit dem 02.03.2015 ist meine Kanzlei in der Riemannstraße 35 in 04107 Leipzig.  Sie können mich dort wie gewohnt unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten erreichen aber auch unter der Telefonnummer 0341/702030. Parkmöglichkeiten finden Sie mit etwas Glück unmittelbar vor dem Haus. Sicherer ist es jedoch, einen Parkplatz in der Tiefgarage des Bundesverwaltungsgericht oder neben dem Landgericht zu suchen. Von dort sind es jeweils ca. 150m – 200m zur Riemannstraße 35.

Richtungspfeile auf der Fahrbahn

Ebenso wie der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 11.02.1014 ausgeurteilt hat, kam auch das LG Leipzig in einem Urteil vom 31.07.2013 zu dem Ergebnis, dass auf der Fahrbahn aufgebrachte Pfeile zwischen den Leitlinien verbindliche Gebote sind, nach denen die Fahrtrichtung einzuhalten ist. Im entschiedenen Fall bog ein Fahrtzeugführer entgegen den geradeaus zeigenden Richtungspfeilen auf einer mehrspurigen Straße an einer Ampelkreuzung links ab, so dass die nachfolgenden Fahrzeuge eine Notbremsung machen mussten und es zu einem Auffahrunfall zwischen den nachfolgenden Fahrzeugen kam. Der gebotswidrig links abbiegende Fahrzeugsführer haftete daher für den Unfallschaden zu 50% (AG Leipzig, AZ 110 C 986/12, bestätigt durch LG Leipzig, AZ:08 S 623/12).

neues Punktesystem

Am 01.05.2014 löst das Fahreignungsregister (FAER) das Verkehrszentralregister (VZR) ab und es startet das neue „Fahreignungs-Bewertungssystem“. Es soll nach dem Willen des Gesetzgebers einfacher, gerechter und transparenter werden (Quelle: Bundesministerium für Verkehr). Verkündet wurde das Gesetz, nach dem das Gesetzgebungsverfahren durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ging, am 30.08.2013 im Bundesgesetzblatt. Mehr zu erfahren ist hier.

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