Rechtsanwalt Hubert Große, Leipzig

Kosten

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Nach dem Willen des Gestzgebers sollen sich Mandant und Anwalt im Bereich der außergerichtlichen Beratung und Vertretung über die Vergütung einigen. Zu jedem Fall schließe ich daher eine Gebühren- oder Vergütungsvereinbarung mit meinen Mandanten ab, aus der sich die Höhe des Honorars ergibt. Hier können Stundensätze oder Pauschalen oder eine Abrechnung auf der Basis der Gegenstandwerte des RVG vereinbart werden. Mein Stundensatz, der nach angefangenen 10 Minuten abgerechnet wird, beträgt 180,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Ob eine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Erstberatung, Beratung oder Vertretung übernimmt, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag. Fragen hierzu kann Ihnen Ihre Rechtsschutzversicherung beantworten.

Ratsuchende mit geringem oder keinem Einkommen können bei dem für sie zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Ich empfehle, die Beratungshilfe vor der anwaltlichen Beratung persönlich bei dem Amtsgericht Ihres Wohnorts zu beantragen. Dort bekommen Sie, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorlegen und die Voraussetzungen stimmen, den Beratungshilfeschein in der Regel sofort. Wenn der Antrag schriftlich durch einen Anwalt gestellt wird, dauert es oft Monate.

Im Gerichtsverfahren gelten die Honorarsätze des RVG als Mindestgebühren und richten sich in Zivilsachen u.a. im Arbeitsrecht und vielen Verwaltungsrechtssachen nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit. Wer rechtsschutzversichert ist, kann bei seiner Rechtsschutzversicherung nachfragen, ob der konkrete Rechtsstreit in die versicherten Rechtsgebiete seines Versicherungsvertrages fällt. Auch hier gilt: Eine Anfrage vor dem ersten Anwaltsbesuch beschleunigt oft die Abwicklung.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für einen Rechtsstreit beim zuständigen Gericht zu beantragen. Auf Nachfrage kläre ich vorab, ob die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

 

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