Rechtsanwalt Hubert Große, Leipzig

Rechtsgebiete

Klicken Sie auf eines der Rechtsgebiete, um mehr zu erfahren:

Arbeitsrecht

Seit Beginn meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Leipzig im Jahr 2001 nimmt das Arbeitsrecht einen großen Teil meiner Arbeit ein. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich meine Mandanten zu allen Rechtsproblemen rund um das Arbeitsverhältnis und die angrenzenden sozialrechtlichen Gebiete. Dabei sind die Rechtsfragen auf diesem Rechtsgebiet außerordentlich vielseitig, so dass die folgende Stichwortsammlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nur die häufigsten Probleme benennen kann, mit denen ich mich beschäftige.

Abmahnung, Abrechnung von Gehalt, Arbeitslosengeld, Arbeitsunfall, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsverträge, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, befristete Arbeitsverträge, Beschlussverfahren nach dem BetrVG, Betriebsratsanhörung, Betriebsübergang, Betriebsvereinbarungen, Eingruppierung, Elternzeit, Entgelt und Lohn, Fortbildungsvereinbarungen, fristlose Kündigung, Haftung im Arbeitsverhältnis,Krankengeld, Kündigungen und Änderungskündigungen, Kündigungsschutz und Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten, Minijobs, Mutterschutz, Sozialversicherungsbeiträge, Scheinselbstständigkeit, Schwerbehinderung, Tarifverträge, Teilzeitarbeit, Übergangsgeld, Urlaub und Urlaubsabgeltung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Wiedereingliederungsmanagement, Zeugnis, Zeugnissprache u.v.m.

Auf Wunsch gebe ich auch arbeitsrechtliche Seminare und Schulungen zu ausgewählten Themen. Dabei kommen mir arbeitsrechtliche Erfahrungen in der Gesundheits- und Wohlfahrtsbranche sehr entgegen. Durch viele Rechtsstreitigkeiten um Arbeitsverhältnisse in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und ambulanten Pflegediensten kenne ich die dort auftretenden Probleme. Oft lassen sich aus dieser Kenntnis heraus praktikable und wirtschaftliche Lösungen im Streitfall finden.

Familienrecht

Das Familienrecht, ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt meiner anwaltlichen Arbeit, regelt die persönlichen Rechtsbeziehungen zwischen Menschen wie Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft sowie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Ich berate Sie hierzu umfassend, insbesondere zu den Rechtswirkungen von Ehe und Lebenspartnerschaft, zum ehelichen Güterrecht sowie zu den rechtlichen Folgen einer Beendigung von Ehe und Lebenspartnerschaft. Da sehr viele Ansprüche im Gesetz nur grundsätzlich geregelt sind, ist es gerade in diesem Rechtsgebiet wichtig auf dem Verhandlungswege außergerichtliche Lösungen zu finden. So ist z.B. im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass Kinder ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil haben und jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist (§ 1684 BGB). Wie ganz konkret der Umgang im Einzelfall ausgestaltet wird, muss jedoch oft mühsam verhandelt werden. Die Gerichte entscheiden erst, wenn die Eltern keine Einigung finden können oder wollen (was leider auch vorkommt). Im Jahr 2012 absolvierte ich den Fachanwaltslehrgang Familienrecht und strebe den Fachanwaltstitel auch im Familienrecht an. Folgende Themen stehen neben vielen anderen im Mittelpunkt meiner täglichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit:

Abstammung, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Elterliche Sorge, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Eheliches Güterrecht, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Einstweilige Anordnungen, Gütertrennung, Kindesumgang, Kindesunterhalt, Mindestunterhalt, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Vaterschaft, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich u.v.m.

Wohnungseigentums- und Grundstücksrecht

Für Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen, Grundstückseigentümer und Vermieter übernehme ich das gerichtliche Hausgeld- und Mietinkasso gegenüber säumigen Mietern und Wohnungseigentümern. Auf Wunsch vertrete ich Sie in den Eigentümerversammlungen und/oder gegenüber anderen Wohnungseigentümern. Fasst die Eigentümerversammlung Beschlüsse, die Ihren Interessen widersprechen, helfe ich Ihre Rechte in Anfechtungsverfahren durchzusetzen. Dabei geht es oft um folgende Themen:

Anfechtung von Beschlüssen, bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum, baurechtliche Probleme, Eigentümerversammlungen, Haftung von Verwaltern, Hausgeld und Hausgeldinkasso, Hausordnung, Kaufverträge, Kündigungen, Räumung von Grundstücken und Wohnungen, Pacht, Schadensersatz, Sondereigentum, Zwangsverwaltung und –versteigerung u.v.m.

Miet- und Pachtrecht (Gewerbe- und Wohnraum) sowie Leasing

Das Mietrecht regelt die Nutzung von Räumen oder Gegenständen gegen Entgelt. Grundlagen sind Mietverträge und gesetzliche Bestimmungen, zu denen eine fast unüberschaubare Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen ergangen ist. Dabei ist nicht nur Wohnraum Gegenstand von Mietverträgen sondern gerade im gewerblichen Bereich sind es auch Kraftfahrzeuge, Computer, Kopierer, Server, ja ganze Betriebe können ge- und verpachtet werden.

Schadensersatz/Schmerzensgeld

Schadensersatz ist der Ausgleich des Schadens, den jemand durch Verschulden eines Anderen – einer Person, Institution oder Behörde – in den verschiedensten Lebenssituationen erlitten hat. Sei es bei Unfällen aufgrund eines nicht beräumten Gehwegs im Winter oder durch Pflichtverstöße in laufenden Vertragsverhältnissen. Bei erlitten Personenschäden kann ein Anspruch auf ein angemessenes Schmerzensgeld bestehen. Haben Sie Fragen zu selbst erlittenen Schäden aufgrund des Verschuldens eines Anderen oder verlangt jemand von Ihnen zu Unrecht Schadensersatz? Lassen Sie Ihre Rechte von mir prüfen.

Verkehrsrecht

Bei dem Stichwort Verkehrsrecht denken die meisten Menschen an Autounfälle und ihre Folgen. Das Verkehrsrecht beinhaltet jedoch weitere und darüber hinaus gehende Rechtsnormen unter anderem aus dem Straßenverkehrsrecht, Luftfahrtrecht und Eisenbahnrecht. Neben der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen den Unfallgegner und Abwehr von Forderungen des Unfallgegners verteidige ich Sie selbstverständlich in Ordnungswidrigkeitenverfahren (bei Bußgeld und Fahrverboten) und in Strafsachen (Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis). In Ordnungswidrigkeitenverfahren arbeite ich regelmäßig zur Überprüfung von Messungen mit einem freien Ingenieurbüro zusammen.

In den letzten Jahren häuften sich in meiner Praxis auch die Gerichtsverfahren zu Unfällen an denen Fahrradfahrer beteiligt waren. Hier war es oft so, dass der Unfallverlauf schwierig nachzuvollziehen und damit schlecht beweisbar war. Deshalb ist mein Tipp: Lassen Sie auch Unfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern polizeilich aufnehmen, insbesondere wenn jemand verletzt wurde. Sprechen Sie noch vor Ort nach der Erstversorgung von Verletzten Passanten an, ob sie als Zeugen zur Verfügung stehen könnten.

Vereinsrecht (insbesondere mit arbeitsrechtlichen Bezügen)

Vereine kommen gerade in Deutschland in fast allen Branchen und Bereichen des Lebens vor. Politische Parteien, Interessengemeinschaften, Fördervereine, Träger sozialer Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Unterstützungskassen, Sportvereine, Kleingartenvereine und viele andere sind in dieser Weise organisiert.

Ich vertrete und berate Vorstände und Mitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und bei rechtlichen Problemen. Bei Vereinsgründungen und Liquidationen arbeite ich mit einem Kooperationspartner zusammen. Dabei bereiten wir rechtssichere Entscheidungen vor und fechten für Sie ggf. rechtswidrige Beschlüsse an. Meine Beratung hilft Vereinsvorständen in arbeits-, und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen, die sich ab einer gewissen Größe eines Vereins zwangsläufig stellen. Nicht zuletzt führe ich für Vereine das gerichtliche Inkasso von Mitgliedsbeiträgen durch.

 

nach oben